Déjà-vu: Der geplante Abbruch der Villa Tobler



Die Villa Tobler an der Winkelwiese 4 diente jahrelang dem «Theater Heddy Maria Wettstein» und der Schauspielakademie als Residenz. Heute nutzt sie die Zürcher Kunstgesellschaft, die Betreiberin des Kunsthauses. Und die Stadt Zürich preist das Gebäude und den dazu gehörenden Garten auf ihren Webseiten als «Highlight» an. Doch es hätte mal ganz anders kommen sollen - bis sich die Stadtbevölkerung zur Wehr setzte:

Die Tobler-Erben, namentlich der am 5. März 1956 verstorbene Ingenieur Alfred Dürler-Tobler, veräussert 1951 die Liegenschaft inklusive Wallgelände an die Generalunternehmung Ernst Göhner AG. Diese darf, bedingt durch eine vertragliche Vereinbarung, die Villa frühestens 1958 abbrechen.

Als der Abbruch naht, macht sich Opposition in der Bevölkerung breit. Der von der Göhner AG geplante Neubau eines vierstöckigen Geschäftshauses, ein viereckiger Klotz von 30 auf 30 Metern aus Glas mit Flachdach und grosser Garage, erregt die Gemüter. Die Gegner werden in der NZZ vom 14. Februar 1960 als Altstadtsektierer verunglimpft.

Stadtrat Dr. Sigmund Widmer, zitiert aus einem Artikel in der ZÜRCHER WOCHE vom 22.06.1960, befürwortet den Neubau: «Wir haben mit der Firma Göhner und mit dem Architekten lange und hartnäckig gerungen, um eine möglichst günstige Lösung zu erreichen, und ich muss gestehen, dass sich die Bauherrschaft unseren Argumenten gegenüber keineswegs verschlossen und eigentlich Zugeständnisse gemacht hat, die ihr nach den bestehenden Gesetzen nicht hätten zugemutet werden dürfen. Das neue Geschäftshaus wird in der Vertikale nur bis zum Dachgesims der heutigen Villa reichen. Die Silhouette der Stadt wird nicht gestört. Auch die sogenannte ‚Ausnützungsziffer’ in bezug auf die vorhandene Grundfläche wird nicht erreicht. Der Baumbestand bleibt weitgehend erhalten. Der Neubau wirkt meines Erachtens in seinen Ausmassen nicht übertrieben. Er wird sogar eine natürliche Relation zum Baukörper des neuen Kunsthauses herstellen».

Doch in den Zeitungen häufen sich die Äusserungen gegen den Neubau. Auch der Heimatschutz spricht sich für den Erhalt der Villa Tobler aus. Die Bauherrschaft zieht es schliesslich vor, auf ein Abtauschverfahren einzutreten, weil die Opposition in der Bevölkerung so gross war, dass mit einer Motion gerechnet werden musste. Die Stadt Zürich erwirbt 1963 die Villa Tobler mit Umschwung. Und ist nun - wie oben erwähnt - stolz auf dieses «Kleinod inmitten der Altstadt».