Das Baurecht verbietet das Aufhängen von Transparenten nicht!
05/09/08 21:23
in
Mitglied aus Binders Pro-Komitee verzeigte mehrere
Personen aus der Altstadt, die an
Privatliegenschaften im Einverständnis mit den
Vermietern Fahnen angebracht hatten. Das Komitee
«Winkelwiese so nicht» hat die Rechtslage abgeklärt.
Fahnen, die an privaten Liegenschaften aufgehängt werden, nicht über öffentlichem Raum und nicht länger als 30 Tage hängen, sind nicht bewilligungspflichtig und die «Verursacher» machen sich nicht strafbar.
Der Artikel des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, der für Reklame eine Bewilligungspflicht vorsieht, wurde für fixe Anlagen geschaffen, nicht für politische Transparente.
Maulkorb für ein ganzes Quartier?
Auch die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich versucht, den Winkelwiese-Gegnern einen Maulkorb zu verpassen. Sie setzte ihren Mietern eine enge Frist, um Winkwlwiese-Fahnen von ihren Fenstern zu entfernen. Dies obwohl sie bisher noch nie gegen Pace- oder Tibet-Fahnen und dergleichen eingeschritten ist. Es ist beschämend, dass die Verwaltung einspannt wird, um Kritiker mundtot zu machen.
Fahnen, die an privaten Liegenschaften aufgehängt werden, nicht über öffentlichem Raum und nicht länger als 30 Tage hängen, sind nicht bewilligungspflichtig und die «Verursacher» machen sich nicht strafbar.
Der Artikel des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, der für Reklame eine Bewilligungspflicht vorsieht, wurde für fixe Anlagen geschaffen, nicht für politische Transparente.
Maulkorb für ein ganzes Quartier?
Auch die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich versucht, den Winkelwiese-Gegnern einen Maulkorb zu verpassen. Sie setzte ihren Mietern eine enge Frist, um Winkwlwiese-Fahnen von ihren Fenstern zu entfernen. Dies obwohl sie bisher noch nie gegen Pace- oder Tibet-Fahnen und dergleichen eingeschritten ist. Es ist beschämend, dass die Verwaltung einspannt wird, um Kritiker mundtot zu machen.