Die Altstadt ist ein organisch gewachsener, gut durchmischter Wohn- und Lebensort. Familien und Singles, Kinder und Senioren, Vermögende und weniger Vermögende bilden eine Gemeinschaft in einem Quartier, das auch von der Geschäftswelt und durch ein breites Freizeitangebot stark beansprucht wird. In dieser kleinräumigen, dichten Quartierstruktur stehen mit Ausnahme der Villa Tobler nur Mehrfamilienhäuser. Die beiden Nachbarhäuser (Winkelwiese Nr. 5 «zum Freiberg» und Nr. 6 «Belvedere») sind gar die ältesten Mehrfamilien-Wohnbauten Zürichs.
Der geplante Ersatzneubau ist ein Fremdkörper, der die gewachsene Altstadtstruktur massiv stört. Der abgeschottete Charakter des Bauwerkes für nur zwei Personen und ein Haushälterehepaar auf städtischem Grund irritiert und steht im krassen Widerspruch zu den städtischen Legislaturzielen. Angesichts der aktuellen Wohnungsknappheit ist dies besonders stossend.
Masslos
Der Anspruch, mitten in der engräumigen Altstadt eine Residenz mit zwei Swimmingpools, 400 m2 Wellnesszone und Tiefgarage zu bauen, ist masslos. Alleine die Fläche des Wellnessbereiches entspricht der Fläche von vier Vierzimmerwohnungen oder einer grosszügigen Villa am Zürichberg.
Quartierunverträglich
Diese überdimensionierte Luxusvilla in der Innenstadt passt in keiner Weise in die Quartierstruktur der Altstadt, die ausschliesslich aus Mehrfamilienhäusern besteht. Eine Tiefgarage für 12 Limousinen passt nicht in die Altstadt, wo sechs von sieben Personen kein Auto besitzen.
Ökologisch unsinnig
Der Energiebedarf pro Person beträgt in diesem Grossbau das Dreifache einer nicht sanierten Altstadtwohnung. Selbst mit Sonnenkollektoren und Erdsonden bleibt der Bau ein ökologischer Unsinn. Die Vergabe steht im krassen Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen des Stadtrats.
Spekulationsfördernd
Das Projekt setzt ein falsches Signal und erhöht den Druck auf die Immobilienpreise und den ohnehin schon knappen bezahlbaren Wohnraum in der Stadt Zürich.
Rechtsgleichheit verletzend
Während die Stadt Zürich die Bau- und Zonenordnung sonst restriktiv durchsetzt, duldet sie in diesem Fall grobe Verletzungen ihrer eigenen Planungsvorgaben. Im Unterschied zu allen anderen Bewerbungen erhielt der geplante Baurechtnehmer den Zuschlag, ohne ein Vorprojekt eingereicht zu haben. Massgeblich war einzig die Höhe des Kaufpreises. In der Botschaft des Stadtrats (PDF) steht unmissverständlich «Aufgrund seines Höchstangebots erhielt F.B. den Zuschlag».
Steuerschwindelnd
Die Behauptung des Stadtrates, dass die Baurechtsvergabe einen Steuergewinn erbringe, ist irreführend. Es besteht keine Wohnsitzpflicht für den Baurechtnehmer. Mehrere gutverdienende Familien in einem Wohnhaus könnten der Stadtkasse zudem einen gleichwertigen Steuerertrag erbringen.
Deplatziert
Diese isolierte Luxusresidenz ist völlig deplatziert und hat nichts in der engräumigen und lebendigen Innenstadt zu suchen.